Honorar

 

 

 

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GeBüH1985).

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gebührenordnung aus dem Jahr 1985 ist und seitdem nicht an die deutlich gestiegenen Kosten angepasst wurde. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teilweise die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.

 

Nach jeder Konsultation erhalten Sie eine Rechnung, die entweder in bar oder per Überweisung zu begleichen ist.

Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse erfragen ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten naturheilkundlicher Behandlungen, je nach Vertragsvereinbarungen.

Privatversicherte/Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erfragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine nachträglich abgeänderte Rechnung, sowie Stellungnahmen oder Begründungen für Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstellen kann.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung, unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

 

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© Naturheilpraxis Maren Frohreich Tel.: 05204/9257444