Honorar

 

 

 

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GeBüH1985).

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gebührenordnung aus dem Jahr 1985 ist und seitdem nicht an die deutlich gestiegenen Kosten angepasst wurde. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teilweise die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.

 

Nach jeder Konsultation erhalten Sie eine Rechnung, die entweder in bar oder per Überweisung zu begleichen ist.

Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse erfragen ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten naturheilkundlicher Behandlungen, je nach Vertragsvereinbarungen.

Privatversicherte/Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erfragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

 

Für Ihren ersten Termin bei mir, nehmen wir uns viel Zeit. Wir besprechen den Grund Ihres Besuchs, Ihre Krankengeschichte, aktuell bestehende Erkrankungen, die aktuelle Medikation und mögliche Ursachen der Beschwerden.

Wir besprechen die Vorgehensweise und den weiteren Therapieplan.

 

Die Erstanamnese ist sehr aufwändig und erfordert einen Zeitfaktor von 90 min. bis 120 min.

Das Honorar liegt zwischen 95 € - 130 €.

 

Jeder Folgetermin dauert mindestens eine halbe Stunde. Der Honorarrahmen bewegt sich je nach Zeit und Aufwand zwischen 45 € bis 95 €.

 

 

Psychotherapie

 

Da die Chemie stimmen muss, biete ich Ihnen ein erstes kurzes Kennenlerngespräch kostenfrei an.

Sehen Sie dann eine Basis für eine Zusammenarbeit, erfolgt das Erstgespräch, in dem wir uns Ihre Vorgeschichte, die aktuelle Situation, die Krankengeschichte und natürlich auch Ihre individuellen Themen anschauen. Wir besprechen Ihre Ziele und den gemeinsamen Weg dorthin.

 

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung liegt zwischen 95€ bis 125 €, bei einer Dauer von 90 min bis 120 min.

 

 

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine nachträglich abgeänderte Rechnung, sowie Stellungnahmen oder Begründungen für Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstellen kann.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung, unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

 

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